Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzulässige Werbung für Billigtelefonate

Unzulässige Werbung für Billigtelefonate

Die plakative Aussage ‘einfach billiger telefonieren’ in der Werbung eines Anbieters von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation ist dann irreführend, wenn dessen Tarife nicht durchweg billiger sind als diejenigen sämtlicher konkurrierender Wettbewerber.

Urteil des OLG Köln vom 13.11.1998
6 U 115/98

CR 1999, 308

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