Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzulässige Werbung für Ärzte im Internet

Unzulässige Werbung für Ärzte im Internet

ärzten ist es nicht gestattet, für ihre berufliche Tätigkeit zu werben. Daher ist es als unzulässig anzusehen, im Internet potenziellen Patienten ärzte mit deren eigenen Angaben über Weiterbildung, Referenten- oder Publikationstätigkeit zu benennen.

Für eine derart rechtswidrige Werbung ist neben den werbenden Medizinern der Betreiber des Internetdienstes auch dann verantwortlich, wenn er selbst kein Arzt ist.

Urteil des LG München
4 HK 16788/98

NJW-CoR 2000, 51

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€