Urteil
01.07.2008
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Werbe-Laserstrahlen genehmigungspflichtig
So genannte Skybeamer – das sind weit in den Nachthimmel hineinstrahlende, meist bewegliche Laserstrahlen – werden zunehmend von Diskotheken benutzt, um auch in weiter Entfernung Kunden anzulocken.
Das Verwaltungsgericht Trier, wies in einer Entscheidung darauf hin, dass der Betrieb dieser, zu Werbezwecken eingesetzten Lichtanlagen der baupolizeilichen Genehmigung bedarf.
Urteil des VG Trier
5 K 177/02
Hausbesitzer Zeitung Heft 22/2003, Seite 18
Urteil des VG Trier