Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Werbe-E-Mail mit Abbestellmöglichkeit

Werbe-E-Mail mit Abbestellmöglichkeit

Die unaufgeforderte übersendung von Werbe-E-Mails ist grundsätzlich wettbewerbswidrig. Daran ändert auch nichts, dass dem Empfänger zugleich die Möglichkeit eingeräumt wird, die weitere Zusendung von Werbeschreiben mittels einer “Abbestell-E-Mail” zu unterbinden. Der Empfänger muss bei einer Rückantwort befürchten, dass seine E-Mail-Adresse gespeichert und unbefugt weiterverwertet wird.

Beschluss des OLG Koblenz vom 10.06.2003

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