Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Rechercheanfrage ist keine Werbe-E-Mail

Rechercheanfrage ist keine Werbe-E-Mail

Die unverlangte Zusendung von Werbe-E-Mails wird, abgesehen von geringfügigen Einschränkungen, von den Gerichten einhellig als unzulässig und damit wettbewerbswidrig angesehen. Nach Meinung des Landgerichts München handelt es sich jedoch nicht um eine werbende E-Mail, wenn der Inhaltder Nachricht nicht auf die Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen gerichtet ist, sondern wenn ein Presseorgan mit der E-Mail-Nachricht Informationen recherchieren will. Derartige Belästigungen sind einem Internetteilnehmer zumutbar.

Urteil des LG München I vom 15.11.2006

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33 O 11693/06

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