Rechercheanfrage ist keine Werbe-E-Mail
Die unverlangte Zusendung von Werbe-E-Mails wird, abgesehen von geringfügigen Einschränkungen, von den Gerichten einhellig als unzulässig und damit wettbewerbswidrig angesehen. Nach Meinung des Landgerichts München handelt es sich jedoch nicht um eine werbende E-Mail, wenn der Inhaltder Nachricht nicht auf die Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen gerichtet ist, sondern wenn ein Presseorgan mit der E-Mail-Nachricht Informationen recherchieren will. Derartige Belästigungen sind einem Internetteilnehmer zumutbar.
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Rechercheanfrage ist keine Werbe-E-Mail erhalten
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Urteil des LG München I vom 15.11.2006
33 O 11693/06
JurPC Web-Dok. 48/2007