Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unverlangte Werbe-SMS unzulässig
Wie die unaufgeforderte Zusendung von Telefaxwerbung, ist auch die Versendung unverlangter Werbe-SMS als rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung anzusehen und damit unzulässig. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn der private Empfänger ausdrücklich zugestimmt hat bzw. im geschäftlichen Bereich zumindest von der Vermutung eines Einverständnisses des Empfängers auszugehen ist.
Urteil des LG Bonn vom 19.07.2004
6 S 77/04
Pressemitteilung des LG Bonn