Urteil
01.07.2008
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Wartungsvertrag: Pflicht zur Datensicherung
Wartungsvertrag: Pflicht zur Datensicherung
Zu den Pflichten im Rahmen eines EDV-Wartungsvertrages gehört es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln auch, dass die beauftragte EDV-Firma bei Abschluß ihrer Arbeiten prüft, ob die Sicherheitskassetten den aktuellen Datenbestand der EDV-Anlage enthalten. Falls erforderlich, ist eine aktuelle Datensicherung durchzuführen.
Hierzu ist die Wartungsfirma auch noch nach Vertragsende ohne zusätzliche Vergütung verpflichtet, wenn die Daten verloren gegangen sind. Erforderlichenfalls muß sie den Datenbestand wieder herstellen.
Urteil des OLG Köln vom 02.02.1996
19 U 223/95
CR 1996, 407