Wandlung bei neuem KFZ wegen überhöhtem Kraftstoffverbrauch
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes kann ein Autofahrer nach dem Kauf eines Neuwagens zur Wandlung berechtigt sein und gegen Rückgabe des Fahrzeuges den Kaufpreis zurückverlangen, wenn der Wagen mehr Kraftstoff verbraucht, als der Hersteller angegeben hatte. Dies setzt voraus, daß der Mehrverbrauch erheblich und dadurch der Fahrzeugwert gemindert ist. Davon kann nach Ansicht dieses Gerichtes dann ausgegangen werden, wenn der Mehrverbrauch um mindestens 13% höher ist, als vom Hersteller angegeben wurde. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, daß der Kraftstoffverbrauch wegen der steigenden Kraftstoffpreise und aus Umweltschutzgründen ein wesentliches Auswahlkriterium für ein bestimmtes Kraftfahrzeug ist.
Bundesgerichtshof (v. 14.02.1996); AZ: VIII ZR 65/95