Urteil
01.07.2008
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Fahrzeugmangel bei schiefliegendem Glasschiebedach berechtigt nicht zur Wandlung
Der Käufer eines Fahrzeugs ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, den Verkaufspreis bei gleichzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs zurückzuverlangen.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf ist ein solcher Mangel noch nicht gegeben, wenn bei einem PKW das Glasschiebedach schiefliegt und dieses Manko durch eine Reparatur von 60-80 DM beseitigt werden kann.
Oberlandesgericht Düsseldorf (v. 26.09.1997); AZ: 22 U 25/97