Vorzeitige Kündigung eines Musikverlagsvertrages
Ist in einem Musikverlagsvertrag vereinbart, dass der Verleger Eigentum am Originalmanuskript erwirbt, ist er verpflichtet, das Manuskript an seinen Vertragspartner herauszugeben, wenn dieser das Vertragsverhältnis aus Gründen, die der Verleger zu vertreten hat, fristlos kündigt.
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Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Musikverlagsvertrages ist der Urheber auf die Originalwerkstücke angewiesen, weil er einem neuen Verleger ein Original des zu verlegenden Werkes zur Verfügung stellen muss.
Urteil des BGH vom 17.12.1998
I ZR 37/96
MDR 1999, 1078