Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kündigung eines Fitnessstudiovertrages

Kündigung eines Fitnessstudiovertrages

Ein Vertrag mit einem Fitnessstudio kann vorzeitig gekündigt werden, wenn der Kunde wegen Schwangerschaft oder schwerer Erkrankung (z. B. Bandscheibenvorfall) keinen Sport an Fitnessgeräten mehr ausüben kann. Dieses Kündigungsrecht kann auch nicht wirksam in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers ausgeschlossen werden.

Das Landgericht Hanau weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Kündigung nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests gerechtfertigt ist, das eine dauerhafte Verhinderung an einer sportlichen Betätigung nachweist. Eine nur vorübergehende Erkrankung ist hingegen kein Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung.

Urteil des LG Hanau

2 S 228/04

Wirtschaftswoche Heft 11/2005, Seite 141

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€