Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kündigung einer Single-Club-Mitgliedschaft
Eine Vereinbarung, durch die sich der Betreiber eines Single-Clubs verpflichtet, seinen Mitgliedern ein abwechslungsreiches und vielfältiges Programm gegen Bezahlung eines Mitgliedsbeitrages zu bieten, stellt einen Dienstvertrag mit einem besonderen Vertrauensverhältnis dar, der vom Mitglied jederzeit fristlos auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden kann.
Dem Betreiber des Clubs steht die vereinbarte Vergütung nur für die Leistungen vom Vertragsschluss bis zur Kündigung des Mitglieds zu, auch wenn der Vertrag für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen wurde.
Urteil des AG Oberkirch vom 09.09.1999; 1 C 149/99