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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kündigung nur aus wichtigem Grund ist eine unwirksame Architekten-AGB-Klausel

Kündigung nur aus wichtigem Grund ist eine unwirksame Architekten-AGB-Klausel

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Architekten kann das gesetzliche Kündigungsrecht des Auftraggebers nicht wirksam dahingehend beschränkt werden, dass der Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden darf.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.09.1999
12 U 118/99

MDR 1999, 1439

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