Urteil
01.07.2008
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Außerordentliche Kündigung einer BGB-Gesellschaft
Die irreparable Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsvertrages sein. Allerdings kann die außerordentliche Kündigung trotz Vorliegens eines wichtigen Grunds dann unwirksam sein, wenn beispielsweise der Kündigende die Kündigungslage arglistig herbeigeführt hat. Für die Beurteilung, ob ein derartiger Rechtsmissbrauch bei der Ausübung des Kündigungsrechts vorliegt, sind stets die gesamten Umstände des Einzelfalls maßgeblich.
Urteil es BGH vom 24.07.2000
II ZR 320/98
Praktiker Report Heft 6/2001, Seite 8.5