Ausserordentliche Kündigung eines Kommanditisten
Trifft ein Gesellschaftsvertrag keine Regelung über die Ausschliessung eines Gesellschafters durch einen Gesellschafterbeschluss, so ist die Ausschliessung eines Kommanditisten nur durch eine gerichtliche Entscheidung möglich.
Die Kündigung der Gesellschaft aus wichtigem Grund wegen finanzieller Unregelmässigkeiten des Kommanditisten ist unter Umständen auch noch nach einem Jahr und drei Monaten seit Kenntniserlangung des Kündigungsgrundes möglich, wenn der Gekündigte die Vorwürfe bestreitet, zwischen der Gesellschaft und dem Gekündigten weiterhin Verhandlungen über sein Ausscheiden geführt wurden, die jedoch fehlschlugen, und letztendlich erst die Aussage eines Zeugen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Kommanditisten Klarheit über die erhobenen Vorwürfe bringt.
Urteil des BGH vom 14.06.1999
II ZR 193/98
Der Betrieb 1999, 1698