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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vorsorgliche Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

Vorsorgliche Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

Beschlüsse der Eigentümerversammlung können in der Regel nur binnen eines Monats seit der Beschlussfassung gerichtlich angefochten werden (§ 23 Abs. 4 Satz 2 WEG). Liegt kurz vor Ablauf der Anfechtungsfrist die Niederschrift über die Versammlung noch nicht vor, ist ein Wohnungseigentümer berechtigt, vorsorglich alle Eigentümerbeschlüsse der Versammlung anzufechten.

Beschluss des BayObLG vom 06.12.2000; Az.: 2 Z BR 103/00

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