Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Vorsicht beim Münzkauf
Münzversandhändler, die ihre meist zweifelhaften Produkte mit offiziell aufgemachten, amtlich aussehenden Werbeschreiben anbieten, müssen darauf hinweisen, dass die Prägungen keine offiziellen Zahlungsmittel sind.
So verurteilte das Landgericht Aschaffenburg das Bayerische Münzkontor Goede GmbH, eine sogenannte Ehrenprägung Europa Euro 1998 nicht mehr ohne diesen Zusatz zu verkaufen.
In dem Verfahren stellte sich heraus, dass die für 10 DM angebotene Münze einen Metallwert von 1 DM hat.
Urteil des LG Aschaffenburg
1 HKO 198/97
Wirtschaftswoche Heft 18/98, Seite 164