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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vorsicht bei Altkleidersammlungen

Vorsicht bei Altkleidersammlungen

Die Geschäftemacherei mit der Spendenwilligkeit der Bevölkerung greift immer mehr um sich. Dubiose Privatfirmen führen Altkleidersammlungen für ‚mildtätige Zwecke‘ durch und kassieren bis zu 90% des Erlöses. Nur 10% fliessen dem vorgegebenen Spendenzweck zu. Als sittenwidrig und dem Betrug nahe werteten die Richten am OLG Hamm eine dieser Aktionen und erklärten den Vertrag zwischen der Firma und einer Hilfsorganisation für nichtig. Die Richter meinten, dem eigentlichen Spendenzweck müssten mind. 25% des Erlöses zufliessen.
Wer sicher gehen will, sollte seine Altkleiderspende bekanntermassen ’seriösen Organisationen'( z. B. Caritas, Rotes Kreuz, Johanniter-Unfallhilfe) zukommen lassen.

Urteil des OLG Hamm 21 U 113/94

Frankfurter Rundschau vom 31.03.1995

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