Vorsicht bei Branchenverzeichnissen
Auf die Unachtsamkeit insbesondere vielbeschäftigter Unternehmer spekulieren dubiose Firmen, die Formulare übersenden, die Rechnungen über Anzeigen im Branchenfernmeldebuch nachempfunden sind und bereits vollständig ausgefüllte überweisungsformulare enthalten.
Erst bei genauerem Hinsehen stellt man fest, daß es sich um Veröffentlichungen in irgendwelchen Branchenverzeichnissen mit zweifelhaftem Werbewert handelt, die auf diese Weise angeboten werden.
Derartige Werbekampagnen verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Daher der dringende Rat: Schauen Sie sich alle überweisungen vor der Unterschrift genau an, um nicht derartigen unseriösen Geschäftemachern auf den Leim zu gehen. Denn ist das Geld bereits abgebucht, gibt es meist keine Chance, es von den meist im Ausland ansässigen Briefkastenfirmen zurückzubekommen.
BGH vom 26.01.1995; Az.: I ZR 39/93