Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vorsicht beim Möbelkauf

Vorsicht beim Möbelkauf

Aufgrund der zunehmenden Unternehmenspleiten auch in der Möbelbranche kann der Möbelkauf schnell zum finanziellen Risiko werden. So machte beispielsweise im September letzten Jahres die größte Möbelkette in Ostdeutschland, die Unternehmensgruppe Zick, pleite. Für rund 2000 Kunden hieß das: Ihre Anzahlungen von bis zu 20.000 DM waren verloren, die bestellte Küche wurde nie geliefert. Bei einem Konkurs des Händlers geht der Kunde zumeist leer aus, denn seine Ansprüche werden zuletzt befriedigt. Aus der sogenannten Konkursmasse werden zunächst der Konkursverwalter und die Steuern und dann die Gehälter und Rentenanwartschaften bezahlt. Falls dann noch etwas übrig bleibt, was selten genug der Fall ist, kann auch der Verbraucher auf finanzielle Entschädigung hoffen.

Dennoch bestehen Möbelhäuser regelmäßig auf Anzahlungen. Hierzu verweisen sie gerne auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen festgelegt ist, daß der Kunde grundsätzlich diese Vorleistung zu erbringen hat. Tatsächlich wird jedoch diese Geschäftspraxis von deutschen Gerichten in zunehmendem Maße als unzulässig erklärt.
Eine Vorleistungspflicht haben Sie ausschließlich gegenüber Reisebüros, Reinigungen und Schustern, ansonsten kann Sie niemand zwingen, eine entsprechende Anzahlung zu tätigen.

Allerdings zeigt die Praxis, daß Sie um eine Anzahlung von rund 30 % des Kaufpreises oftmals nicht herumkommen. Deshalb bieten die etwa 1100 Handelspartner der MHK Verbundgruppe jetzt für Anzahlungen eine Bankbürgschaft. Der Kunde erhält dadurch eine Garantie für sein Geld.

Unser Tip: Fragen Sie den Händler nach einer solchen Bankbürgschaft. Denn nur so ist Ihr Geld im Falle eines Konkurses nicht verloren!

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