Urteil
01.07.2008
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Vor-GmbH: Haftung der Gesellschafter für Steuerschulden
Die Gesellschafter einer gegründeten, aber noch nicht eingetragenen GmbH (sogenannte Vor-GmbH) haften im Fall der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft gegenüber der Finanzbehörde im Verhältnis ihrer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung für Steuerschulden der Vor-GmbH.
Diese Haftung besteht auch dann fort, wenn die Eintragungsabsicht schon ursprünglich fehlte oder später aufgegeben wurde, ohne dass die Gesellschafter ihre geschäftliche Tätigkeit sofort eingestellt hätten.
Urteil des BFH vom 07.04.1998
VII R 82/97
ZAP EN-Nr. 603/98
NJW Heft 33/1998, Seite VIII