Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Erlöschen einer KG: Haftung des Komplementäres für Betriebsrenten
Gehen die Gesellschaftsanteile einer Kommanditgesellschaft ohne Liquidation auf den persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) über, so haftet dieser für die Schulden der Gesellschaft nicht nur als früherer Gesellschafter, sondern auch als neuer Schuldner der Gesellschaftsgläubiger. Eine Haftungsbegrenzung besteht in derartigen Fällen nicht.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Erlöschen einer KG: Haftung des Komplementäres für Betriebsrenten erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Urteil des BAG vom 24.03.1998
9 AZR 57/97
NJW Heft 3/1999, Seite VIII