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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Erlöschen des Auskunfts- und Einsichtsrechts nach Insolvenzeröffnung

Erlöschen des Auskunfts- und Einsichtsrechts nach Insolvenzeröffnung

Bei der insolvenzrechtlichen Abwicklung einer GmbH unterliegt der Insolvenzverwalter nur noch der Aufsicht des Insolvenzgerichts. Den Gesellschaftern stehen ab diesem Zeitpunkt keine Kontrollrechte mehr zu. Demnach können sie hinsichtlich der betrieblichen Vorgänge ab der Eröffnung des des Insolvenzverfahrens vom Verwalter keine Auskunft und keine Einsicht mehr in die Bücher verlangen.

Beschluss des BayObLG vom 08.04.2005

3Z BR 246/04

NZG 2006, 67

NJW-Spezial 2006, 80

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