Urteil
01.07.2008
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Erlöschen des Auskunfts- und Einsichtsrechts nach Insolvenzeröffnung
Bei der insolvenzrechtlichen Abwicklung einer GmbH unterliegt der Insolvenzverwalter nur noch der Aufsicht des Insolvenzgerichts. Den Gesellschaftern stehen ab diesem Zeitpunkt keine Kontrollrechte mehr zu. Demnach können sie hinsichtlich der betrieblichen Vorgänge ab der Eröffnung des des Insolvenzverfahrens vom Verwalter keine Auskunft und keine Einsicht mehr in die Bücher verlangen.
Beschluss des BayObLG vom 08.04.2005
3Z BR 246/04
NZG 2006, 67
NJW-Spezial 2006, 80