Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vollstreckung der Auskunftspflicht gegenüber Gesellschafter

Vollstreckung der Auskunftspflicht gegenüber Gesellschafter

Auch ein ausgeschiedener GmbH-Gesellschafter hat gemäß § 51a GmbHG Anspruch auf Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft und auf Einsicht in Bücher und Schriften für den Zeitraum, als er noch Gesellschafter der GmbH war. Hat der Gesellschafter diesbezüglich einen rechtskräftigen Titel (Gerichtsbeschluss) gegen die GmbH erwirkt und kommt diese ihrer Verpflichtung gleichwohl nicht nach, kann gegen sie auf Antrag ein Zwangsgeld festgesetzt und ersatzweise Zwangshaft angeordnet werden. In diesem Vollsteckungsverfahren kann sich die Gesellschaft auch nicht darauf berufen, der Auskunftsberechtigte habe inzwischen seine Gesellschafterstellung verloren, weshalb ihm der zugesprochene Informationsanspruch nicht mehr zustehe. Materielle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch können – so das Oberlandesgericht München – im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden.

Auch kann sich die Gesellschaft nicht ohne weiteres auf Unkenntnis des neu eingesetzten Geschäftsführers über den Verbleib ihrer eigenen Geschäftsunterlagen berufen. Dessen Aufgabe ist es, nach dem Verbleib der Unterlagen zu forschen und in deren Besitz zu gelangen. Dabei handelt es sich um handels- und steuerrechtliche Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten, die zu erfüllen sind.

Beschluss des OLG München vom 04.01.2008
31 Wx 082/07
NWB 2008, 1629
NZG 2008, 197

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€