Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

EU-weite Vollstreckung unbestrittener Forderungen

EU-weite Vollstreckung unbestrittener Forderungen

Am 21.10.2005 trat die EG-Verordnung über die Einführung des Europäischen Vollstreckungsbescheids in Kraft. Dadurch können Entscheidungen über unbestrittene Geldforderungen bereits im Ursprungsland auch für das Ausland vollstreckbar erklärt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ursprungstitel eine unbestrittene Forderung betrifft. Dies ist der Fall, wenn der Schuldner dem Anspruch nicht widerspricht oder diesen ausdrücklich anerkennt. Betroffen von der Regelung sind Anerkenntnis- und Versäumnisurteile, gerichtliche Vergleiche und Vollstreckungsbescheide sowie notarielle Urkunden. Der Regelung haben sich alle EU-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Dänemark angeschlossen.

EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz vom 18.08.2005

BGBl I 2005, 2477

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€