EU-weite Vollstreckung unbestrittener Forderungen
Am 21.10.2005 trat die EG-Verordnung über die Einführung des Europäischen Vollstreckungsbescheids in Kraft. Dadurch können Entscheidungen über unbestrittene Geldforderungen bereits im Ursprungsland auch für das Ausland vollstreckbar erklärt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ursprungstitel eine unbestrittene Forderung betrifft. Dies ist der Fall, wenn der Schuldner dem Anspruch nicht widerspricht oder diesen ausdrücklich anerkennt. Betroffen von der Regelung sind Anerkenntnis- und Versäumnisurteile, gerichtliche Vergleiche und Vollstreckungsbescheide sowie notarielle Urkunden. Der Regelung haben sich alle EU-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Dänemark angeschlossen.
EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz vom 18.08.2005
BGBl I 2005, 2477