Verwertung eines Leasing-Fahrzeuges
Ein Leasinggeber ist nach Ablauf der Leasingzeit zur bestmöglichen Verwertung des Leasinggegenstandes verpflichtet. Er kann sich dieser Verpflichtung nicht dadurch entziehen, dass er gemäß den Bedingungen des Leasingvertrages dem Leasingnehmer die Absicht des Verkaufs zum Schätzwert mitteilt und ihn auffordert, binnen 14 Tagen einen Käufer zu benennen, der bereit ist, das Fahrzeug zu einem höheren Kaufpreis zu erwerben.
Die entsprechende Vertragsklausel war unwirksam, da die Frist, die im konkreten Fall bereits mit dem Datum des Schreibens begann, eindeutig zu knapp bemessen war. In dieser kurzen Zeit hatte der Leasingnehmer nicht die Möglichkeit, Anzeigen aufzugeben und den Wagen Interessenten vorzuführen, zumal er zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr im Besitz des Wagens war.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.02.1999
24 U 10/98
NJW-RR 1999, 1661