Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verwertung durch Bank

Verwertung durch Bank

Ein Darlehensnehmer konnte den ihm gewährten Kredit nicht mehr an die Bank zurückzahlen. Diese verwertete daraufhin das ihr zur Darlehenssicherung übereignete Fahrzeug. Die Bank verkaufte den Wagen an einen Autohändler zum Händlereinkaufspreis.

Nach den allgemeinen Kreditbedingungen der Bank hatte diese dem Darlehensnehmer den ‘gewöhnlichen Verkaufswert’ des Fahrzeuges zu vergüten. Darunter versteht das Oberlandesgericht Oldenburg den Verkehrswert also den Preis, der im freien Verkehr durchschnittlich erfahrungsgemäß zu erzielen ist. Dieser Verkehrswert ist im allgemeinen erheblich höher als der bei einem Händler bzw. Wiederverkäufer erzielbare Preis, der um die Handelsspanne verringert ist. Wie einen Leasinggeber trifft daher auch eine Bank die Pflicht einer bestmöglichen Verwertung. Hiergegen hatte die Bank verstoßen, so dass dem Kunden der erzielbare Verkehrswert gutgeschrieben werden musste.

Urteil des OLG Oldenburg vom 07.01.1997
12 U 69/96

DAR 1997, 203

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