Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Zulässig Abbildung von Euro-Banknoten auf Gebrauchsartikeln

Zulässig Abbildung von Euro-Banknoten auf Gebrauchsartikeln

Die Verwendung von verkleinerten Abbildungen von Euro-Banknoten in Form eines Schlüsselanhängers verstößt nach Einschätzung des Bundespatentgerichts nicht gegen die öffentliche Ordnung. Die Verwendung der Abbildungen der Banknoten verletzt auch nicht Vorschriften des Markengesetzes.

Beschluss des Bundespatentgerichts vom 08.10.2001

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