Verwendung von Meta-Tags auf Internetseite wettbewerbswidrig
Die Benutzung einer fremden Marke bzw. einer geschäftlichen Bezeichnung als so genannter Meta-Tag im Quellcode einer Website kann eine rechtsverletzende Gebrauchshandlung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 und § 15 Abs. 2 MarkenG darstellen. Das Landgericht Essen hat eine weitere Entscheidung zu diesem Problemkreis erlassen.
Die Verwendung von Namen, Marken oder Geschäftsbezeichnungen in der Weise, dass die Begriffe bei Aufruf einer Domain selbst nicht sichtbar sind (oftmals wird bei der Schrift die Hintergrundfarbe verwendet), sondern nur von Suchmaschinen im Quelltext ausgewertet werden, verstößt nicht nur gegen das Markengesetz, sondern ist auch wettbewerbswidrig. Dies gilt bei der Verwendung von Meta-Tags jedenfalls dann, wenn in die Internetseite versteckt Suchbegriffe integriert sind, die nicht mit dem Leistungsangebot des Anbieters in Zusammenhang stehen.
Urteil des LG Essen vom 26.05.2004
44 O 166/03
JurPC Web-Dok. 73/2005