Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verwechslungsgefahr bei Geschäftsbezeichnungen

Verwechslungsgefahr bei Geschäftsbezeichnungen

Der Firmenbestandteil ComNeT eines Unternehmens ist verwechselbar mit dem prioritätsälteren Namensbestandteil CompuNet in der Firma eines anderen Unternehmens, das sich ebenfalls im Bereich der elektronischen Kommunikationstechnik betätigt.

Urteil des OLG Köln vom 07.08.1998; 6 U 171/95 (nicht rechtskräftig)

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