Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verwechslungsgefahr bei Geschäftsbezeichnungen

Verwechslungsgefahr bei Geschäftsbezeichnungen

Der Firmenbestandteil ComNeT eines Unternehmens ist verwechselbar mit dem prioritätsälteren Namensbestandteil CompuNet in der Firma eines anderen Unternehmens, das sich ebenfalls im Bereich der elektronischen Kommunikationstechnik betätigt.

Urteil des OLG Köln vom 07.08.1998; 6 U 171/95 (nicht rechtskräftig)

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€