Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verwalter haftet nicht für Handwerkerrechnung

Verwalter haftet nicht für Handwerkerrechnung

Beauftragt ein von der Eigentümergemeinschaft hierzu ermächtigter Hausverwalter in dieser Funktion einen Handwerker mit der Durchführung umfangreicher Arbeiten an dem Anwesen, haftet er im Normalfall nicht für die Bezahlung der Rechnung.Tritt der Verwalter bei der Auftragserteilung erkennbar (z. B. durch verwendeten Briefkopf) als solcher auf, müssen besondere Umstände hinzutreten, die auf eine persönliche Haftung des Verwalters schließen lassen. Diese Regelung liegt in aller Regel auch im Interesse des Handwerkers, der lieber den oder die Eigentümer als Vertragspartner und die Immobilie als Sicherheit hat. Auch dem Eigentümer selbst ist daran gelegen, eigene Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Handwerksbetrieb geltend machen zu können.

Urteil des BGH vom 08.01.2004

VII ZR 12/03

RdW 2004, 512

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€