Urteil
01.07.2008
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Verwalter haftet für Veruntreuungen durch Mitarbeiter
Ein Hausverwalter haftet der Eigentümergemeinschaft persönlich gegenüber für eine Mitarbeiterin, der er eine EC-Karte für das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft überlassen hat und die Zugang zum Ordner mit der Geheimzahl hat, für Beträge (hier über 32.000 Euro), die diese unbefugt vom Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft abgehoben hat. Der Verwalter kann die Wohnungseigentümer nicht darauf verweisen, sich (zunächst) an die das Geld veruntreuende Mitarbeiterin zu halten.
Beschluss des OLG München vom 24.07.2006
32 Wx 077/06
RdW 2007, 220
MDR 2007, 81