Vertrieb von Magnetkartensoftware
Ein dubioses Softwareunternehmen vertrieb eine Software, mit der die Manipulation von Magnetkarten möglich sein sollte. Die Inhaberin der Eurocard-Lizenz für Deutschland (circa 3,5 Millionen Eurocard-Kreditkarten) beantragte beim Landgericht Frankfurt, dem Softwarehaus den Vertrieb des Programmes zu untersagen. Die Klage hatte Erfolg.
Das Softwareunternehmen hatte sich nicht gescheut, wiederholt ausführliche Hinweise auf die Möglichkeit der Manipulation von Kreditkarten mittels seiner Software hinzuweisen. Dies wertete das Gericht als wettbewerbswidrig. Der Vertrieb derartiger Software ist im übrigen eine strafbare Beihilfehandlung, falls ein Erwerber des Programms dieses zum Computer-, Scheck- oder Kreditkartenbetrug mißbraucht. Unerheblich war es für die Richter, dass neben dem beanstandeten Programm auch andere Software auf dem Markt ist, welche die Manipulation von Kreditkarten ermöglicht. Dem Softwareunternehmen wurde mit allerdings noch nicht rechtskräftigem Urteil der Vertrieb der Magnetkartensoftware untersagt.
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 04.02.1998
3-12 O 207/97 (nicht rechtskräftig)
ZIP 1998, 347