Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vertragsstrafe keine Betriebseinnahme

Vertragsstrafe keine Betriebseinnahme

Wer wegen einer Lieferverzögerung von seinem Vertragspartner eine Vertragsstrafe kassiert, braucht diese nicht mehr als Betriebseinnahme zu versteuern. Dies entschied nun das niedersächsische Finanzgericht.

Die Vertragsstrafe ist von den Anschaffungskosten abzuziehen. Dies führt zwar in den Folgejahren zu geringeren Abschreibungsbeträgen, hat aber den Vorteil, dass das vereinnahmte Geld nicht auf einen Schlag der Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer unterliegt.

Urteil des niedersächsischen Finanzgerichtes

Impulse Heft 2/95, Seite 109

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€