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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verrechnung von Einkommensteuererstattungen bei Nettolohnvereinbarungen

Verrechnung von Einkommensteuererstattungen bei Nettolohnvereinbarungen

Bei Nettolohnvereinbarungen, wie sie nicht selten mit ausländischen Mitarbeitern getroffen werden, sind Einkommensteuererstattungen vom Brutto- und nicht vom Nettoarbeitslohn abzuziehen. Das Finanzgericht Düsseldorf begründete dies damit, dass es sich bei Steuererstattungen um negativeEinnahmen des Arbeitnehmers handelt, die wie zu berücksichtigende Werbungskosten vom steuerpflichtigen Arbeitslohn abgezogen werden müssen.

Urteil des FG Düsseldorf vom 24.04.2006

17 K 4592/04 H(L)

Pressemitteilung des FG Düsseldorf

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