Urteil
01.07.2008
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Verrechnung von ausländischen Verlusten
Im Ausland entstandene Verluste eines Steuerpflichtigen durch dessen Unternehmen, Unternehmensbeteiligung oder aus Vermietung und Verpachtung dürfen nicht mit inländischen Einkünften verrechnet werden. Die entsprechende gesetzliche Regelung erklärte das Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß.
Beschluss des BVerfG vom 07.04.1998; 2 BvR 374/91