Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unwirksame Beschränkung eines Handy-Guthabens

Unwirksame Beschränkung eines Handy-Guthabens

Ein Mobilfunkanbieter darf die Verrechnung eines Kundenguthabens zeitlich nicht beschränken. Das Landgericht München erklärte eine entsprechende Vertragsklausel für unwirksam, wonach Guthaben verfallen, die länger als 365 Tage zurückliegen. Da die Verrechnung eines GuthabensGuthabens nach dem Zeitablauf keinen größeren Zeitaufwand darstellt als vorher, besteht kein sachlicher Grund für die zeitliche Begrenzung.

Urteil des LG München I vom 26.01.2006

12 O 16098/05

Pressemitteilung des LG München

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€