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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verkaufsveranstaltungen in Aussiedlerwohnheim unzulässig

Verkaufsveranstaltungen in Aussiedlerwohnheim unzulässig

Die Durchführung von Verkaufsveranstaltungen in Aussiedlerwohnheimen ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aufgrund eines Verstoßes gegen die guten Sitten im Wettbewerb wegen der Ausnutzung der geschäftlichen und rechtlichen Unerfahrenheit des betroffenen Personenkreises generell unzulässig. Daran ändert auch eine Zustimmung der Heimleitung für die Abhaltung der Veranstaltung nichts.

Urteil des BGH vom 07.05.1998
I ZR 85/96

ZAP EN-Nr. 677/98, NJW 1998, 3350, ZIP 1998, 1934

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