Urteil
01.07.2008
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Verkaufsveranstaltungen in Aussiedlerwohnheim unzulässig
Die Durchführung von Verkaufsveranstaltungen in Aussiedlerwohnheimen ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aufgrund eines Verstoßes gegen die guten Sitten im Wettbewerb wegen der Ausnutzung der geschäftlichen und rechtlichen Unerfahrenheit des betroffenen Personenkreises generell unzulässig. Daran ändert auch eine Zustimmung der Heimleitung für die Abhaltung der Veranstaltung nichts.
Urteil des BGH vom 07.05.1998
I ZR 85/96
ZAP EN-Nr. 677/98, NJW 1998, 3350, ZIP 1998, 1934