Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gewinnspiele mit integrierter Verkaufsveranstaltung wettbewerbswidrig

Gewinnspiele mit integrierter Verkaufsveranstaltung wettbewerbswidrig

Ein Weinhändler veranstaltete für seine Kunden ein Gewinnspiel. Auf den Teilnahmescheinen wurde als Hauptgewinn ein einwöchiger Ferienaufenthalt für zwei Erwachsene und zwei Kinder in ausgewählten Ferienanlagen in Deutschland, Österreich oder Spanien angekündigt. Der Gewinner erhielt einen Gutschein, auf dem sich folgender Hinweis befand: “Während Ihres Urlaubs stellen wir Ihnen kostenlos und völlig unverbindlich ein neues faszinierendes Urlaubssystem vor (Dauer ca. 2 Stunden).” Das Oberlandesgericht Koblenz beanstandete auf Klage eines Verbraucherschutzverbandes das Gewinnspiel als wettbewerbswidrig. Gewinnspiele sind zulässig, soweit nicht die Teilnehmer über den Wert der Gewinne irregeführt werden. Hauptgewinn sollte hier eine Ferienreise sein. In Wirklichkeit wurde durch die eingeplante Verkaufsveranstaltung eine Verkaufsreise angeboten. Hierauf hätte der Veranstalter vorher hinweisen müssen. Unerheblich war für das Gericht im übrigen, dass die Verkaufsveranstaltung gegenüber der gesamten Reisedauer zeitlich weitgehend in den Hintergrund trat.

Urteil des OLG Koblenz vom 28.05.1996
4 U 932/95
RdW 1997, 218

Gewinnspiel, unzul. Koppelungsgeschäft
Der 1. Preis eines von einem Unternehmen veranstalteten Gewinnspiels bestand aus einer Reise im Wert von 498 DM. Der Haken dabei war, dass die Reise nur für eine Person im Doppelzimmer galt. Um den Preis in Anspruch nehmen zu können, musste der Gewinner daher pro Nacht entweder einen Einzelzimmerzuschlag zahlen oder eine weitere Person zum Normalpreis von 498 DM mitnehmen.

Dies wertete das Landgericht Bielefeld als unzulässiges Koppelungsgeschäft. Der Teilnehmer eines Gewinnspiels muss davon ausgehen dürfen, dass er in den Genuss des Gewinns kommt, ohne weitere Verpflichtungen eingehen zu müssen. Da dies hier nicht der Fall war, erklärte das Gericht die Durchführung des zweifelhaften Gewinnspiels für wettbewerbswidrig.

Urteil des LG Bielefeld vom 30.08.1996
10 O 101/96

RdW Heft 6/97, Seite V

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€