Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Verjährungsfrist bei Kfz-Leasingverträgen
Bei einem Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung verjährt der Anspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer auf Minderwertausgleich nach Rückgabe des geleasten Fahrzeuges in einem nicht vertragsgerechten Zustand in zwei Jahren (§ 196 Abs. 1, Nr. 6 BGB).
Die für Mietverträge geltende sechsmonatige Verjährungsfrist (§ 558) findet nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auf derartige Verträge keine Anwendung.
Urteil des BGH vom 01.03.2000; VIII ZR 177/99