Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vergütungsanspruch des Verwalters bei Aufhebung seiner Bestellung

Vergütungsanspruch des Verwalters bei Aufhebung seiner Bestellung

Wird der Beschluss über die Bestellung eines Verwalters wegen einer wirksamen Anfechtung später rückwirkend aufgehoben, kann der Verwalter aufgrund des jedenfalls als vorläufig abgeschlossen anzusehenden Verwaltervertrages Vergütung für seine Tätigkeit beanspruchen. Ein Honoraranspruchbesteht jedoch ab dem Zeitpunkt nicht mehr, zu dem es der Verwalter pflichtwidrig unterlässt, eine Wohnungseigentümerversammlung mit dem Ziel seiner sofortigen Abberufung oder Neuberufung anzuberaumen. In dem vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall hätte der Verwalter spätestens nach Eingang eines von einem Viertel der Wohnungseigentümer unterzeichneten Einberufungsverlangens umgehend eine Eigentümerversammlung einberufen müssen. Ab dem danach frühesten Zeitpunkt einer Versammlung konnte er daher keine Vergütung mehr verlangen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Vergütungsanspruch des Verwalters bei Aufhebung seiner Bestellung erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Beschluss des OLG München vom 21.06.2006

34 Wx 028/06

NJW Heft 32/2006, Seite XII

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€