Urteil
01.07.2008
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Unzutreffende Anlageberatung zur Altersversorgung
Bei der Beratung über eine individuelle Kapitalanlage müssen Banken stets die Person des Kunden und dessen Anlageziel berücksichtigen. Das Oberlandesgericht Jena sieht die Anlageempfehlung einer Bank für eine 60-jährige selbstständige Unternehmerin mit geringen Rentenansprüchen, zur Altersvorsorge ausschließlich in Aktienfonds zu investieren, im Regelfall nicht als anlegergerecht an. In diesem Fall hätte das Geldinstitut seine Kundin vor einer risikoreichen Anlage warnen müssen. Die Bank hat daher für die eingetretenen Kapitalverluste Schadensersatz zu leisten.
Urteil des OLG Jena vom 17.05.2005
5 U 693/04
OLGR Jena 2005, 636