Urteil
01.07.2008
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Unzureichende Vorratshaltung
Ein Elektronikfachmarkt handelt wettbewerbswidrig, wenn aus einer in einer Werbebeilage beworbenen Produktgruppe (DVD-Discs) von 24 Titeln bereits um 11.30 Uhr am Erscheinungstag keine Exemplare mehr vorhanden sind. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main handelt es sich in einem solchen Fall um ein unzulässiges Lockvogelangebot, wenn der Verbrauchermarkt keine nachvollziehbare Erklärung für den zu geringen Vorrat geben kann.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. 19.10.2000; Az.: 15 U 134/00