Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzureichende Belehrung durch Polizeibeamten

Unzureichende Belehrung durch Polizeibeamten

Ein einer Straftat (hier Trunkenheitsfahrt) Beschuldigter ist vor seiner Vernehmung darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und – auch schon vor seiner Vernehmung – einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen (§ 136 Abs. 1 Satz 1 StPO). Unterlässt es ein Polizeibeamter, den Beschuldigten vor der Einvernahme auf sein Recht hinzuweisen, einen Verteidiger zu konsultieren, kann die vor der Polizei gemachte Aussage des Beschuldigten in einem späteren Strafverfahren nicht verwertet werden, wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.

Beschluss des LG Osnabrück vom 19.07.1999 ,5 Ns (82/99) ,DAR 1999, 517

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€