Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzureichende Preisangabe im Internetversandhandel

Unzureichende Preisangabe im Internetversandhandel

Die Preisangabenverordnung (PangV) gilt auch für die Angabe der Versandkosten, d. h. diese müssen einem Angebot oder einer Preiswerbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar, deutlich lesbar und sonst gut wahrnehmbar sein. Hieran fehlt es nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg,wenn die Informationen zu den Versandkosten nur über einen Sternchenverweis und einen Link unter dem Stichwort mehr Info erreichbar sind, sofern Kunden dadurch nicht hinreichend auf weitere zusätzliche Preisbestandteile hingewiesen werden.

Urteil des OLG Hamburg vom 03.02.2005

5 U 128/04

JurPC Web-Dok. 27/2005

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