Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unzureichende Preisangabe im Internetversandhandel
Die Preisangabenverordnung (PangV) gilt auch für die Angabe der Versandkosten, d. h. diese müssen einem Angebot oder einer Preiswerbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar, deutlich lesbar und sonst gut wahrnehmbar sein. Hieran fehlt es nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg,wenn die Informationen zu den Versandkosten nur über einen Sternchenverweis und einen Link unter dem Stichwort mehr Info erreichbar sind, sofern Kunden dadurch nicht hinreichend auf weitere zusätzliche Preisbestandteile hingewiesen werden.
Urteil des OLG Hamburg vom 03.02.2005
5 U 128/04
JurPC Web-Dok. 27/2005