Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unzulässiges Gewinnspiel für Kinder
Ein Gewinnspiel, in dessen Rahmen Kunden bis zu zwölf Jahren die Spielwarenabteilung auf Waren bis zu einem Preis von 100 DM durchsuchen müssen, ist unzulässig, auch wenn es sich um Selbstbedienungsgeschäfte handelt und die “kleinen Kunden” oder deren Begleitpersonen nicht mit Personal Kontakt aufnehmen und auch keine Kasse passieren müssen.
Urteil des OLG München vom 13.07.2000; Az.: 6 U 1791/00 (nicht rechtskräftig)