Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unzulässiger Rabatt bei Kundenkarten des Kaufhof
Nach dem Rabattgesetz darf ein Mengenrabatt gewährt werden, wenn Waren zu einer einzigen Lieferung gehören. Dementsprechend wertete das Landgericht Köln die Praxis der Warenhauskette Kaufhof als unzulässig, mit der Kunden, die im Besitz einer Kundenkarte sind, ab einem jährlichen Umsatz von 5.000 DM 3 % Rückvergütung vom Warenwert gewährt wird.
Urteil des LG Köln
81 O 167/97 (nicht rechtskräftig)
RdW 18/1998, III