Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

“Auswürfeln” eines Rabatts erst an der Kasse ist unzulässig

“Auswürfeln” eines Rabatts erst an der Kasse ist unzulässig

Würfelt der Kunde in einem Baumarkt an der Kasse nach Auswahl der Ware unmittelbar vor dem Kassenregistrierungsvorgang um die Höhe des ihm zukommenden Rabattes, so ist er spätestens dann, wenn er den Würfel ergreift, verpflichtet, die ausgewählte Ware zu dem spielerisch ermittelten Preis zu kaufen. Damit liegt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm eine unzulässige wettbewerbsrechtliche Koppelung des Erwerbs einer Ware an ein Glücksspiel vor.

Wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden wäre es demgegenüber, wenn der Kunde bereits beim Betreten des Geschäfts den ihm gewährten Rabatt „erwürfeln“ würde, da hier noch nicht feststeht, ob und welche Waren er anschließend erwirbt.

Urteil des OLG Köln vom 09.03.2007
6 W 23/07
MIR 2007, 284
WRP 2007, 678

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€