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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzulässige Vertragsklauseln in Mobilfunk-Vertrag

Unzulässige Vertragsklauseln in Mobilfunk-Vertrag

Das Landgericht München beanstandete die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Mobilfunk-Anbieters gleich in mehreren Punkten:

Die Richter hielten die Kosten von 68 DM für die Deaktivierung des Anschlusses für völlig unangemessen. Auch schien ihnen die von dem Mobilfunkunternehmen erhobene Gebühr von 6,50 DM für den Einzelnachweis der geführten Telefonate für überteuert. Zumindest in der Standardform müsste ein derartiger Service kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Schließlich fand auch die Vertragsklausel, wonach der Kunde 74,75 DM Sperrkosten bei Nichtzahlung der Rechnung zu entrichten habe, bei den Richtern keine Gnade. Die Klausel war bereits deshalb unwirksam, weil der Kunde die Gebühr selbst dann zu bezahlen hätte, wenn er völlig unberechtigte Rechnungen nicht begleichen würde. Es kann nicht hingenommen werden, dass sogar Fehlbuchungen des Unternehmens oder grundlose Sperrungen eine Zahlungspflicht des Kunden auslösen.

Urteil des LG München I vom 17.02.2000
7 O 11900/99

RdW Heft 8/2000, Seite VI

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