Urteil
01.07.2008
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Unzulässige Haftungsfreizeichnung einer Online-Bank
Der Bundesgerichtshof erklärte folgende von einer Bank verwendete Vertragsklausel für unwirksam:”Aus technischen und betrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum XY-Bank-Online-Service möglich…”. Die Karlsruher Richter beanstandeten die damit verbundene uneingeschränkte und undifferenzierte Haftungsfreizeichnung der Bank für Betriebsstörungen. Haftungsausschlüsse sind jedenfalls bei grob fahrlässigem Verhalten oder gar Vorsatz unzulässig. Damit war die gesamte Klausel als unwirksam anzusehen.
Urteil des BGH vom 12.12.2000; Az.: XI ZR 138/00